Kirchensteuer
Mit der Zahlung der Kirchensteuer tragen grundsätzlich alle Gemeindeglieder zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben bei. Durch die Bindung der Kirchensteuer an das Einkommen erfolgt jedoch eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Kirchensteuer zahlt nur, wer Kirchenmitglied ist und auf Grund seiner Einkünfte Einkommen- bzw. Lohnsteuer zahlt. Die Kirchensteuer ist damit nach sozialer Lage gestaffelt und sorgt aus finanzieller Sicht für Gerechtigkeit unter den Kirchenmitgliedern.
Die Kirchensteuer beträgt 9 Prozent der Einkommen- bzw. Lohnsteuer und wird von Arbeitgeber (Lohnabzugsverfahren), Finanzamt (Veranlagung) oder Bank (Abgeltungsteuer) einbehalten und dann an die Kirche überwiesen. Diesen Service der Finanzbehörden bezahlt die Landeskirche. Dennoch ist es die kostengünstigste und gerechteste Variante.
Gemeindebeitrag
Kirchensteuer zahlt nur, wer auf Grund seiner Einkünfte Einkommen- bzw. Lohnsteuer zahlt. Da dies nur einen Teil der Gemeindeglieder betrifft und die Kirchensteuereinnahmen zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben nicht ausreichen, gibt es den Gemeindebeitrag (frühere Bezeichnung auch Kirchgeld). Dieser wird von allen volljährigen Kirchenmitgliedern direkt vor Ort erbeten und kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich gezahlt werden. Der Gemeindebeitrag dient ausschließlich der finanziellen Ausstattung der Kirchengemeinden. Die Kirchengemeinde verpflichtet sich gegenüber den Zahlenden, regelmäßig über die Verwendung der Gelder zu informieren. Alle organisatorischen Voraussetzungen für die Verwaltung der Gelder sind in der Kirchengemeinde vorhanden.
Das bedeutet: Ihr Gemeindebeitrag fließt vollständig in die Gemeindearbeit!
Der Gemeindebeitrag ist steuerrechtlich eine Spende und kann entsprechend geltend gemacht werden.
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